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News aus der Swiss Security Solutions
Corporate & QHSSE News - Please Visit our News/Blog as we do not publish any news on this page.

Fake Persona Martin Aspen at Swiss Security Solutions LLC - USA Elections 2020

October 31, 2020

Elise Thomas, a researcher at the Australian Strategic Policy Institute and Ben Collins NBC News reporter notified Swiss Security Solutions LLC that they are investigating the fake persona Martin Aspen who written that he was working at Swiss Security Solutions. Fake Persona Martin Aspen has written that he was working at Swiss Security Solutions LLC from 2016, but Swiss Security Solutions was founded on January 2018. 

Swiss Security Solutions LLC reported the fake profile to Linkedin and in few days it was deleted from Linkedin. Before reporting the fake profile to Linkedin, Swiss Security Solutions made PrintScreen of the Profile and found a connection between this profile and two phone numbers from the West Asia Region. Fake Persona Martin Aspen was proofed with Due Diligence Software of the Swiss Security Solutions and this person was not found in Switzerland.

 

The evidences are sent to Elise Thomas and Ben Collins to continue their research and for publishing.

Swiss Security Solutions will control the Employees List of the Swiss Security Solutions on Linkedin on monthly basis to prevent and kind of connecting our company with any fake news and fake facts. The fake profiles will be reported on monthly basis.  

Dormant Assets Fraud at Swiss Banks - Investigative Services

November 25, 2019

How?

The first step is that someone inside the bank purposely changes the status of the account from dormant to active. Though changing the status of dormant accounts needs to be documented, because it is an internal, non-financial transaction, it can go unnoticed if the proper paperwork isn’t filed as required. Once that’s done, the person within the bank makes an internal transfer to another account. The owner of the account receiving the funds is usually an accomplice, fully aware of the scheme and willing to play their part. The cashing phase of the fraud is completed when the accomplice and account holder makes a wire transfer to another bank, often located in another country.

Why does it go undetected?

The first, most obvious reason is that the dormant account holder has no contact with the bank and it can take years for them to realize that funds are missing. However, the bigger, more systemic reason is that banks don’t have enough controls and programs over internal transactions and non-financial actions. For instance, there are no flags raised when the status of an account is changed from dormant to active, and because money isn’t leaving the bank, internal transfers are not flagged for review.

In this case, the change in status and the internal transfer were precursors for the fraud to take place.

What to do?

Please contact our Global Investigative and Intelligence Department.

Services Overview: https://www.swiss-security-solutions.com/private-investigator-zurich

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Sicherheitsaufgaben im (halb-)öffentlichen Raum durch private Sicherheitsdienste

April 11, 2019

In den vergangenen 20 Jahren hat der Staat zunehmend polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen delegiert. Den Kantonen ist es jedoch nicht gelungen, über den Konkordatsweg schweizweit einheitliche Zulassungsbedingungen für diese Branche zu schaffen. Zudem wurden die Auswirkungen der binnenmarktrechtlichen Rahmenbedingungen falsch eingeschätzt.

Die Sicherheitsbedürfnisse im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben haben in den vergangenen
Jahren stetig zugenommen; miteinher gestalten sich Sicherheitsaufgaben umfangreicher
und komplexer. Der Staat versucht sich auf jene Aufgaben zu konzentrieren, welche von hoheitlicher
Natur sind und demzufolge nicht wirklich an Private delegiert werden können. Die übrigen
Aufgaben im Bereich der Sicherheit werden allerdings weitgehend von privaten Sicherheitsunternehmen
wahrgenommen, und zwar nicht lediglich im privaten Raum, sondern zunehmend
auch im halb-öffentlichen und öffentlichen Raum.1 Angehörige privater Sicherheitsunternehmen
führen Tätigkeiten aus wie namentlich die Bewachung von Gebäuden und Personen, die Durchsuchung
von Personen und Effekten bei öffentlichen Anlässen, Aufsichts- und Ordnungsdienste
bei privaten Grossveranstaltungen (z.B. Konzerte und Sportveranstaltungen), Kontrollen im
öffentlichen Verkehr, die Durchführung von Gefangenentransporten, die bewaffnete Begleitung
vonWerttransporten, Ladendetektivdienste und Diebstahlkontrollen sowie Patrouillendienste in
der Öffentlichkeit; sie sind bei solchen Tätigkeiten teilweise mit Schusswaffen oder Schlagstöcken
bewaffnet oder führen Hunde mit. Seit Ende der 1990er-Jahre ist die Politik bestrebt, die
Tätigkeiten der privaten Sicherheitsbranche einer einheitlichen Regulierung zu unterstellen. Die
bisherigen Bemühungen, insbesondere diejenigen jüngerer Zeit, haben jedoch vielmehr zu einer
verworrenen Rechtslage beigetragen, als dass sie zu mehr Rechtssicherheit mit einem einheitlichen
Rechtsraum geführt hätten. Der vorliegende Beitrag analysiert die bisherigen Entwicklungen
und die aktuelle Rechtslage, zeigt die unterschätzte Problematik des Binnenmarktgesetzes
im interkantonalen Verhältnis auf und zieht entsprechende Schlussfolgerungen.

Von der Übertragung der Selbsthilferechte auf private Sicherheitsdienstleister gilt es die
Auslagerung sicherheitspolizeilicher und damit öffentlicher Aufgaben zu unterscheiden. Das kantonale
Polizeirecht sowie das Bundesrecht konkretisieren den Auftrag, die öffentliche Sicherheit
und Ordnung zu schützen. Der Polizei stehen zur Aufgabenerfüllung verschiedene verwaltungsrechtliche
Mittel zur Verfügung. Ihre Aufgabenerfüllung unterliegt jedoch verschiedenen verfassungsrechtlichen
Grenzen, die auf Gesetzesebene konkretisiert sind: Die Grundsätze polizeilichen
Handels, wie die Beachtung der Grundrechte und Prinzipien rechtstaatlichen Handelns
(insbesondere das Legalitätsprinzip unter Vorbehalt der polizeilichen Generalklausel und das
Verhältnismässigkeitsprinzip) sowie das Störer-, das Verursacher- und das Opportunitätsprinzip.
Im Gegensatz zur Polizei als staatliche Behörde, deren Aufbau und Einsatz sich durch die Gesetzgebung
legitimiert und regelt, dienen private Sicherheitsdienste wechselnden Arbeitgebern
mit unterschiedlichen Motiven. Aufgrund dieser divergierenden Ausgangslage stellt sich die
Frage, ob und inwieweit eine Auslagerung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben möglich ist. An
den aus Art. 5 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) fliessenden allgemeinen
Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns gemessen, bedürfen Auslagerungen bzw. die
Privatisierung von sicherheitspolizeilichen Tätigkeiten zumindest einer hinreichenden gesetzlichen
Grundlage, müssen im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

Sicherheitsberatung Team - Security Consulting Team

Link: www.swiss-security-solutions.com/security-consulting

Vulnerability Assesment @ Swiss Security Solutions

March 16, 2019

Strategisches Sicherheitsmanagement basiert auf einer umfassenden, grundsätzlichen und längerfristigen Konzeption von Sicherheitsbedingungen in und im Umfeld des Unternehmens oder der Organisation.​​

Der Chief Security Officer (CSO) ist in der Regel Senior Executive und der Unternehmensverantwortliche / Konzernverantwortliche für den Bereich Sicherheit. Dazu gehören Bereiche wie IT- und Informationssicherheit, organisatorische und physische Sicherheit, interne Ermittlungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie auch elektronische und mechanische Sicherheitseinrichtungen. Der Chief Security Officer (CSO) ist ein GL-Mitglied und ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsorganisation. Er steht als Vermittler zwischen Geschäftsleitung (GL), einem allfälligen Sicherheitsausschuss und den Mitarbeitern. 

Die Einführung von Compliance und Zertifizierungen nach ISO Quality Management bedingen einen Chief Security Officer (CSO). Doch gerade kleinere Unternehmer verfügen selten über genügend Personal-Ressourcen und Budgetmöglichkeiten diese Stelle zu besetzen.  Gehälter für Chief Security Officer (CSO) können zwischen CHF 140'000 und CHF 290'000 + Bonus pro Jahr liegen. Was tun?

Swiss Security Solutions bietet folgende Security Management Services:

- Vulnerability und Efficiency Management im Bereich Security und Safety inkl. Bewachung

Link: https://www.swiss-security-solutions.com/cso-services 

Die Überwachung durch Detektei braucht massive Ressourcen, oder?

January 01, 2019

"Um eine einzelne Zielperson rund um die Uhr zu überwachen, sind 20 bis 24 Leute nötig. Das ist ein ganzes Team inklusive Backoffice" - sagt Herr ehemaliger Geheimdienstchef Peter Regli. Die Firma Swiss Security Solutions in Zürich benötigt weniger Ressourcen um optimale Überwachung durch Detektei auf die Beine zu stellen. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

Direkt Link: https://www.nzz.ch/schweiz/ehemaliger-geheimdienstchef-sagt-die-schweiz-sei-fuer-schoenes-wetter-aufgestellt-ld.1448407

Neue physische Bedrohungen für Smart Cities

October 22, 2018

Smart Cities haben neue physische Bedrohungen:

Die Auswirkungen von Drohnen auf die Sicherheit und die öffentliche Sicherheit - Kluge Stadtführer sind zu Recht besorgt über die Cybersicherheit. Die Sicherung intelligenter digitaler Städte mit Millionen von IOT-Geräten von abtrünnigen Akteuren mit einfachem Zugang zu Internetverbindungen überall auf der Welt erfordert ständige Wachsamkeit. Leider liegt abseits aller Schlagzeilen der Cybersicherheit eine neue, aber ebenso bedenkliche Bedrohung vor: Schurkenakteure mit einfachem Zugang zu preiswerten Drohnen, die die Privatsphäre des Einzelnen verletzen, die Bürger im öffentlichen Raum bedrohen und Schmuggelware oder sogar tödliche Nutzlasten liefern können.  

Drohnen bedeuten neue Überlegungen für Smart City Security, eine neue Chalenge?

#security #safety #cybersecurity #sicherheit #securitas

Schreiben Sie Sicherheit aus

August 31, 2018

Schweiz | September 2018 | Monat für Sicherheitsdienstleisteränderung - Kündigen Sie Sicherheitsdienstleister / Bewachung / Revierdienst bis Ende September 2018 und schreiben Sie die notwendige Dienstleistungen ab 1.1.2019 neu aus. Für Angebot / Offerte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir gewähren ab 3% Rückvergütungen und 2% Skonto. Wir haben keine "Group Kosten" oder "ausländische Zusatzmargen". Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 

Link: www.swiss-security-solutions.com/contact-us

Ordnungsbussenverfahren; Legalitätsgrundsatz; Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters.

April 22, 2018

Bussen bis CHF 300.– können nach dem Ordnungsbussengesetz in einem vereinfachten Verfahren ausgesprochen werden. Ist nicht bekannt, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat, so wird die Busse gemäss Art. 6 Abs. 1 OBG dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter auferlegt. Bezahlt er sie nicht fristgerecht, wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. Dem Fahrzeughalter steht allerdings die Möglichkeit offen, Name und Adresse des tatsächlichen Fahrzeugführers, der zum Zeitpunkt der Widerhandlung das Fahrzeug geführt hat, bekannt zu geben; damit wird ab diesem Zeitpunkt das Verfahren gegen diese Person gerichtet. Kann der Fahrzeuglenker mit verhältnismässigem Aufwand nicht festgestellt werden, ist die Busse dennoch vom Fahrzeughalter zu bezahlen, ausser er macht im ordentlichen Strafverfahren glaubhaft, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt wurde und er dies trotz Sorgfalt nicht verhindern konnte (Art. 6 Abs. 5 OBG). Insbesondere weil Art. 6 OBG in das Legalitätsprinzip eingreift, ist auf eine extensive Auslegung der Bestimmung zu verzichten. Art. 6 Abs. 5 OBG darf daher nicht auf Fälle angewendet werden, in welchen die Busse nicht oder nur mit unverhältnismässigen Aufwand einbringlich ist. (Regeste forumpoenale).

Quelle 1: Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 10. Mai 2017 i. S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden – 6B_1007/2016 und Art. 6 OBG; Art. 1 StGB; Art. 7 EMRK.

Quelle 2: Schweizerische Kriminalistische Gesselschaft SKG - www.skg-ssdp.ch

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